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Nutzungsbedingungen Venezia Unica City Pass

Nutzungsbedingungen Venezia Unica City Pass

Ve.La. S.p.A., ein Unternehmen der AVM-Gruppe, das das Venezia-Unica-Projekt im Namen und im Auftrag der Stadt Venedig verwaltet, stellt die Venezia-Unica-Karte kostenlos aus. Die Nutzungsbedingungen der einzelnen über Venezia Unica verfügbaren Dienstleistungen werden von den Unternehmen festgelegt, die diese Dienstleistungen erbringen. Anbieter können zusätzlich zu den Kosten für die erworbenen Dienstleistungen eine Aktivierungsgebühr erheben, um den Zugang zu diesen Diensten zu ermöglichen.

Venezia Unica Karte

  1. Es handelt sich um einen persönlichen elektronischen Pass, der fünf Jahre lang gültig ist und den Erwerb und die Nutzung aller Dienstleistungen ermöglicht, die von den am Venezia-Unica-Projekt beteiligten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die vollständige Liste der Dienstleistungen und deren Nutzungsbedingungen sind hier verfügbar
  2. Die Venezia-Unica-Karte kann nicht als Zahlungsmittel verwendet werden. 

Ausstellungsbedingungen und Gültigkeit

  1. Die Karte wird kostenlos bei den autorisierten Venezia-Unica-Agenturen ausgestellt, deren Liste finden Sie hier
  2. Der Antrag auf die Karte muss auf diesem Formular in lesbarer Form gestellt werden. Dem Antrag muss ein aktuelles Foto beigefügt werden. Dies gilt nicht für die Agenturen von Venezia Unica, die mit einer Webcam ausgestattet sind. Das Foto muss eine Passgröße von 3 x 3,5 cm aufweisen und mit den Angaben des Antragstellers auf der Rückseite versehen sein. Außerdem ist eine Fotokopie eines gültigen Ausweises bzw. die Vorlage desselben Ausweises erforderlich. 
  3. Kunden mit einer gültigen Venezia-Unica-Karte können keine weiteren Karten beantragen.
  4. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden, mit Ausnahme der Felder, die keine Pflichtfelder sind.
  5. Das Formular muss vom Antragsteller oder bei Minderjährigen von der Person, die die elterliche Verantwortung oder die Vormundschaft ausübt, unterzeichnet werden.
  6. Die Gültigkeit der Karte ist auf 5 Jahre festgelegt, nach deren Ablauf der Benutzer eine neue Karte anfordern muss.
  7. Bei Diebstahl oder Verlust muss der Antragsteller der neuen Karte dieses Formular ausfüllen, um die Annullierung der bisherigen Karte zu genehmigen und die Ausstellung einer neuen Karte zu beantragen. Wenn die abgelaufene Karte Actv S.p.A.-Tickets enthielt, werden diese ohne Kosten für den Kunden auf die neue Karte geladen.
  8. Wenn die Karte aufgrund von Fahrlässigkeit seitens des Kunden beschädigt ist, muss dieser eine neue Karte anfordern und kann die Dienstleistungen des Venezia-Unica-Verbunds bis zur Ausstellung der Karte nicht nutzen. Die Kosten für die Wiederherstellung der Aktivierung zur Nutzung der Dienste von Actv S.p.A. betragen 10 €.

Sanktionen

  1. Die Karte ist bei jeder Aufforderung zur Überprüfung und/oder Kontrolle des Servicepersonals der Unternehmen vorzulegen, die die mit der Venezia-Unica-Karte nutzbaren Leistungen erbringen. Die vollständige Liste finden Sie unter www.veneziaunica.it.
  2. Je nach der Dienstleistung, für die die Venezia-Unica-Karte verwendet wird, kann die Verwendung einer nicht ordnungsgemäßen oder nicht entwerteten Karte oder einer Karte mit einem abgelaufenen oder nicht entwerteten Fahrschein zu Beginn der Reise oder beim Umsteigen auf ein anderes Verkehrsmittel die Anwendung von Verwaltungsstrafen nach sich ziehen, die von dem Unternehmen, das die Dienstleistung erbringt, festgelegt werden, und zwar zusätzlich zur Zahlung des Fahrpreises an Bord. Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen angebotenen Dienstleistungen von Venezia Unica sind hier einsehbar.
  3. Im Falle der von Actv S.p.A. erbrachten und mit der Venezia-Unica-Karte genutzten Dienstleistungen wird die Verwaltungsstrafe auch dann angewandt, wenn der Karteninhaber nicht in der Lage ist, dem Kontrolleur die namentliche Venezia-Unica-Karte vorzuzeigen. Für den Fall, dass der Benutzer die Karte innerhalb der nächsten 15 Tage an den Schaltern von Ve.La. S.p.A. (Verkaufsstelle Piazzale Roma, Mestre Via Lazzari 32, Sottomarina Viale Europa 2/c e Dolo via Matteotti 15H) vorlegt, werden lediglich die Sekretariatsgebühren erhoben, sofern sie bereits vor Feststellung des Verstoßes gültig war.
  4. Karteninhaber, die die in den vorhergehenden Punkten vorgesehene Verwaltungsstrafe nicht bezahlen, können nach Ablauf der fünf Jahre keine neue Venezia-Unica-Karte erhalten.

VE.LA. S.p.A. Ist eine Tochtergesellschaft von Avm für die Vermarktung von Verkehrsdienstleistungen und der wichtigsten Veranstaltungen in Venedig mit Hauptsitz in Isola Nova del Tronchetto, 21 - 30135 VENEDIG Tel. +39 041272.2660 Fax+39 041272.2663 und eingetragen im Handelsregister von Venedig mit der Nr. 03069670275 - REA VE 278800, IdNr. und USt-IdNr. 03069670275 und dem Gesellschaftskapital von € 1.885.000,00 v.e.


E-Mail vela@velaspa.com. Das Unternehmen unterliegt der Leitung und Koordinierung von Avm S.p.A.

 


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